Schießregeln

Sicherheits- und Schießregeln im BSC Vorgebirge e.V.

Zur Gewährleistung eines sicheren Schießbetriebes auf der vom BSC Vorgebirge e.V. genutzten Sportanlage (Freigelände) gelten folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln:

  • Personen, die noch nicht über die erforderliche Platzreife verfügen, dürfen nur unter Aufsicht schießen. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen volljährigen Schützen schießen.
  • Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Diese Aufsichtsperson darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießbetrieb teilnehmen.
  • Pfeile werden nur von der Schießlinie aus, mit Ausrichtung des Bogens auf die Schießscheibe, eingelegt. Auch beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  • Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hochgehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) hinausfliegen kann. Es ist stets darauf zu achten, dass ein sich (auch unbeabsichtigt) lösender Pfeil niemanden gefährdet.
  • Es darf nur geschossen werden, wenn sich – deutlich erkennbar – in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten
  • Das Betreten des Schussfeldes ist nur erlaubt, wenn niemand mehr schießt. Auf am Boden liegende und in der Scheibe / im Ziel steckende Pfeile ist zu achten.
  • Pfeile werden nur gezogen, wenn dadurch in Zugrichtung hinter den Pfeilen niemand gefährdet wird.
  • Schützinnen und Schützen sind angehalten, nur auf Entfernungen zu schießen, die sie mit ihren Fähigkeiten sicher treffen.
  • Bei auftretenden Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen.
  • Kein Schütze darf die Ausrüstung eines anderen ohne dessen Einwilligung berühren.
  • Rauchen ist nur auf der Fläche zwischen dem Unterstand und der Hecke am Eingang zum Gelände erlaubt. Darüber hinaus ist der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.
  • Schützinnen und Schützen, die in leichtfertiger Weise sich oder andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießbetrieb auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen.Zusatzregeln bei Sportveranstaltungen:
  • Den Anweisungen der Schießsportleitung ist zwingend Folge zu leisten
  • Das Betreten der Schießlinie nur erlaubt, wenn die Schießsportleitung ausdrücklich das Kommando hierzu gibt.
  • Bei Meisterschaften und Turnieren gelten zusätzlich die Regelungen des ausrichtenden Verbandes oder Vereins (z.B. Sportordnung des Deutschen Schützenbundes).

Der Vorstand / Dezember 2025